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Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwehrtsteuer.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Rechnungsbetrag ist spätestens zwei Tage vor Veranstaltung oder bei Anlieferung fällig.
Die angebotenen Preise und Mengen, sind für die von Ihnen angegebenen Personen kalkuliert. Personen- und Mengenminderungen von mehr als 10% erfordern eine neue Kalkulation und führen somit zu Preisveränderungen. Der Auftraggeber muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung den Auftragnehmer hierrüber in Kenntnis setzen.
Annahme und Bestätigung der zustande kommenden Aufträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Rücktritt und Stornierungen schriftlich vereinbarter Aufträge sind kostenpflichtig.
Mit Ihrer Bestellung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Sollte eine Reklamation begründet sein, so ist diese unverzüglich - ggf. telefonisch - geltend zu machen, damit wir eine umgehende Überprüfungsmöglichkeit haben. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt werden nicht erstattet.
Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus.
Alle Ausstattungsartikel wie z.B. Küchengeräte, sowie unser Equipment überlassen wir Ihnen für die vereinbarte Mietzeit. Es wird ein Verleihvertrag von beiden Seiten unterzeichnet.
Geschirrlieferungen sind unverzüglich bei der Anlieferung auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Sollten wir für Sie Geschirr oder Gläser hinzuleihen müssen, da Sie ein anderes Design wünschen oder unser Vorrat an Mietgeschirr erschöpft ist, müssen wir Ihnen den Preis neu kalkulieren.
Es handelt sich um gebrauchtes Equipment, Gerät bzw. Mobiliar. Der Party-Managing-Service Diedloff haftet nicht für etweige Mängel. Der Kunde hat für Unterhaltskosten und Reparaturen selbst aufzukommen. Beschädigungen, Verlust, usw... sind dem Lieferanten sofort anzuzeigen.
Das Equipment, Gerät bzw. Mobiliar bleibt Eigentum des Lieferanten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, es Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte für die Dauer der Gebrauchsüberlassung auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer- und Leitungswasserschäden zu versichern, dem Lieferanten auf Verlangen die Versicherungsscheine vorzulegen und die Versicherungsgesellschaft zu ersuchen dem Lieferanten die üblichen Sicherungsscheine auszuhändigen. Alle Versicherungs- und Schadenersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlustes oder Schädigung an den Gegenständen erwirbt, werden hiermit an den Lieferanten abgetreten und gehen mit ihrer Entstehung auf ihn über.
Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Pflichten, kann der Lieferant das Mietverhältnis fristlos kündigen und die sofortige Rückgabe des Equipments, Gerätes bzw. Mobiliars verlangen.
Bei Verlust oder Beschädigung des Mietguts haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu tragen, in anderen Fällen wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert berechnet.
Die Lieferung umfasst nicht mögliche Auf- und Abbauarbeiten.
Die gemieteten Artikel werden vor Ort angeliefert und müssen vom Mieter an einem vorher vereinbarten Ort zur Abholung bereitgestellt werden.
Bei nicht ordnungsgemäßer Zusammenstellung der Artikel werden die Aufräumarbeiten im Anschluss in Rechnung gestellt. Siehe hierzu die Preise für unser Fachpersonal.
Für die Anlieferung berechnen wir Ihnen 11,00 € pro Anfahrt.
Bei Anlieferung muss eine Toleranz von 30 Minuten einkalkuliert werden. Wir übernehmen keine Gewähr für verspätete Lieferungen durch höhere Gewalt.
Bei unserer Angebotskalkulation gehen wir stets von einer ebenerdigen und barrierefreien Anlieferung aus. Wir erbitten daher bei Bestellung oder Angebotsanfrage Ihrerseits um Information, ob sich der Anlieferort im Erdgeschoss oder einem höherliegenden Stockwerk befindet. Sollte Letzteres der Fall sein und uns kein Fahrstuhl vor Ort zur Verfügung stehen, behalten wir uns vor, eine Erschwerniszulage zu berechnen. Diese beläuft sich auf bis zu 100% der Anfahrtskosten und / oder bis zu 75% der Personalkosten für die Aufbauhelfer. Den genauen Betrag teilen wir Ihnen in unserer Auftragsbestätigung mit. Sollte ein Fahrstuhl vor Ort sein und uns zur Verfügung stehen, muss sichergestellt sein, dass unsere Rollwagen diesen und den dorthinführenden Bodenbelag passieren dürfen. Die Maße des Fahrstuhls müssen außerdem der angelieferten Equipmentmenge und -größe gerecht werden.
Sonntag und Feiertag ist Ruhetag. Eine Lieferung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wir berechnen dann einen Aufschlag von 10%.
VERTRAGSBEDINGUNGEN
VERSICHERUNG
Der Veranstalter ist verpflichtet eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung vorzuweisen. Sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Veranstalters.
CATERING
Das Catering wird ausschließlich durch den Party-Managing-Service Diedloff bereitgestellt. Alle Catering - Preise gelten laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung des Party-Managing-Service Diedloff. Dem Veranstalter und den Besuchern der Veranstaltung ist es nicht gestattet selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke zu verzehren, zu verkaufen oder unentgeldlich Dritten zu überlassen. Darüber hinaus dürfen keine Tabakwaren durch den Veranstalter verkauft werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein Kork- bzw. Tellergeld in Höhe des Verkaufswertes erhoben.
GEMA
Veranstaltungen, die der Anmelde- und Genehmigungspflicht zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) unterliegen, sind durch den Veranstalter selbst bei den zuständigen Stellen ordnungsgemäß anzumelden. Sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Party-Managing-Service Diedloff haftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen, Zuschläge oder Gebühren.
SICHERHEITSVORRICHTUNGEN
Der Veranstalter wurde über die Lage aller Fluchtwege, Feuerlöscher und Rauchabzugsanlagen schriftlich und mündlich informiert. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass während der Veranstaltung alle Sicherheitsvorrichtungen jederzeit zugängig sind. Darüber hinaus ist der Veranstalter verpflichtet jederzeit für freie Feuerwehrzufahrt und für die ständige Zufahrtsmöglichkeit zu dem Betriebshof des Party-Managing-Service Diedloff zu sorgen. Auf dem Betriebshof des Party-Managing-Service Diedloff darf nicht geparkt werden. Der vom Party - Managing - Service Diedloff beauftragte Technische Betreuer ist bei nicht Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen Berechtigt die Veranstaltung jederzeit zu beenden.
SPONSORING
Sollte der Veranstalter mit Sponsoren zusammenarbeiten, so ist dies dem Party-Managing-Service Diedloff im Vorfeld mitzuteilen. Der Party-Managing-Service ist nicht verpflichtet auf eventuelle Sponsorverträge des Veranstalters Rücksicht zu nehmen. INVENTAR Sämtliches Inventar und Geschirr, Gläser und Mobiliar sind im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die Kosten für Schäden, Fehl- und Bruchmengen trägt der Veranstalter. Die durch den Veranstalter, den Gästen und seinen Mitarbeiter entstanden sind.
ENDREINIGUNG Während der Veranstaltung ist eine 1 Pers. Wc Betreuung erforderlich. Die Kosten werden über den Personal-Service mit 18,00 € pro Std. in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Endreinigung betragen 350,00 € und sind vom Veranstalter zu tragen.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertage Zurücktreten mit der Einhaltung der unten genannten Storno Gebühren die dann in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von 8 - 9 Monaten vor der Veranstaltung 25 % des zu erwartenden Auftragsvolumen. Innerhalb von 7 - 4 Monaten vor der Veranstaltung 50 % des zu erwartenden Auftragsvolumen. Innerhalb von 3 - 2 Monaten vor der Veranstaltung 75 % des zu erwartenden Auftragsvolumen. Unter 2 Monaten vor der Veranstaltung 100% des zu erwartenden Auftragsvolumen. Der Party-Managing-Service Diedloff kann jederzeit aus wichtigen Grund vom Vertrage zurücktreten ohne dafür haftbar gemacht zu werden.
GERICHTSSTAND
Amtsgericht oder Landgericht Hannover
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover
Der Katalog sowie der Internetauftritt, einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen der Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung vom Party-Managing-Service Diedloff unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzung, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme
Alle bisherigen Preislisten und AGBs verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Stand Februar 2007 |